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Die Gutachtenstelle des Kantonalen Kompetenzzentrums Forensik erstellt strafrechtliche, versicherungsrechtliche und zivilrechtliche Gutachten für offizielle Stellen. Wir weisen darauf hin, dass keine Partei- oder Privatgutachten erstellt werden.
Wir erstellen folgende Arten von Gutachten:
Spezielle Fragestellungen sollten vorab besprochen werden.
Bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen (Fahreignung) wird auf die Abteilung «Verkehrsmedizinische Begutachtung» des Instituts für Rechtsmedizin verwiesen:
Privatgutachten werden nicht durchgeführt.
Gutachtenaufträge richten Sie bitte an das Sekretariat der Chefärztin Kantonales Kompetenzzentrum Forensik. Es empfiehlt sich eine telefonische Vorabsprache, vor allem bei fokalen Risikoeinschätzungen und Haftfällen mit enger Frist, zwecks zeitlicher Machbarkeit aber auch zwecks Absprache bezüglich der Person des Gutachters.
Auftraggeber erhalten innerhalb von 14 Tagen Bescheid, ob Befangenheiten bestehen, wer für die Erstellung des Gutachtens zuständig ist, bis zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber mit der Zustellung des Gutachtens rechnen kann und wie hoch die Kosten voraussichtlich sein werden.
Bei Einsatz von Hilfspersonen wird deren Einsatz vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen und deren Tätigkeit im Gutachten im Einzelnen kenntlich gemacht.
Die Fristen für die Erstattung von Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Der jeweilige Zeitrahmen wird mit den Auftraggebern vereinbart. Begründete Verzögerungen werden mir dem Auftraggeber abgesprochen.
Die Vergütung von Gutachten für Zivilbehörden, IV oder SUVA basiert auf dem Tarifsystem TARMED. In begründeten Fällen erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber die Abrechnung gemäss TARMED Kategorie E nach Stundenaufwand.
Die strafrechtlichen Gutachten oder Gutachten für Gerichte werden in Anlehnung an TARMED Kategorie E nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Wünscht der Auftraggeber eine Erledigung innerhalb einer Frist unter zwei Monaten (z.B. zeitlich drängende fokale Risikoeinschätzung) erheben wir bei termingerechter Lieferung ein Expresszuschlag von 10%.
Sie erhalten für strafrechtliche Gutachtenaufträge eine Eingangsbestätigung mit einer Abschätzung des voraussichtlichen Aufwandes.
Die genauen Kostensätze entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Schriftliche Gutachtenaufträge richten Sie bitte an Cornelia Zoller, Fachfrau Administration und Support, Kantonales Kompetenzzentrum Forensik.
Für telefonische Auskünfte, Termin- und Fristvereinbarungen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Cornelia Zoller.
Chefärztin Kantonales Kompetenzzentrum Forensik
Fachfrau Administration und Support, Kantonales Kompetenzzentrum Forensik
7.00 - 22.00 Uhr
Zürcherstrasse 30
9500 Wil
Tel. +41 58 178 11 11, Fax +41 58 178 11 53
info@psgn.ch